Betreuung bei Demenz - zusätzliche Betreuungsleistungen
Unsere Sozialstation bietet selbstverständlich auch die stundenweise Betreuung von „Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ an. Die Betreuung durch unsere geschulten Mitarbeiter/innen erfolgt als:
→ Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld (z.B. Wohnung)
oder als
→ Gruppenbetreuung in den Räumlichkeiten unseres Vereins
Die von uns erbrachten Betreuungsstunden werden auf Ihren Wunsch direkt durch die Sozialstation mit den Pflegekassen abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Anspruch auf diese Leistungen und eine entsprechende Bewilligung der Pflegekasse erhalten haben.
Berechtigter Personenkreis
- Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben der Hilfe im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist
- Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie
- Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, mit
- demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, oder
- geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen,
die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben
Beispiele gem. SGB XI
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen)
- Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen
Die Kosten für zusätzliche Betreuung werden bei Vorliegen der Voraussetzungen ersetzt, bis zu einer Höhe von:
→ bis 100 Euro monatlich bei Bewilligung des Grundbetrages
oder
→ bis 200 Euro monatlich bei Bewilligung des erhöhten Betrages
Bewilligung von zusätzlichen Betreuungsleistungen
Die Feststellung über den Anspruch und die Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Gutachter) im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.
Bei Fragen oder Wünschen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter
Häusliche Kranken- und Altenpflege
Antonienstraße 41
04229 Leipzig
Tel.: 0341/ 22 468- 10 oder - 20
Leitender Pflegedienstleiter: Herr Michael Rast
stellv. Pflegedienstleiter: Herr Michael Büchting
Pflegedienstleiterin: Frau Julia Züchner und Frau Martina Thomas
Eine Gesamtübersicht der Ansprechpartner für jeden Bereich des Vereins finden Sie nochmals hier.